Versicherungsschutz im DAV während Corona

Kein Versicherungsschutz bei Reisen in Coronagebiete

Der Bundesverband informiert:

Jedes Mitglied im Alpenverein genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Versicherungsschutz bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten.

Wenn Sie im Ausland sind, und dort beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann besteht jedoch über den ASS (Alpiner Sicherheits-Service) kein Versicherungsschutz, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht.

Ausschluss wegen Reisewarnung

Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen, die in Ihrem Ziel-Land gelten (u.a. wegen Corona, Lockdown, Terror) und auch die Regeln, die für den Fall Ihrer Wieder-Einreise gelten (z.B. wegen Corona-Test oder vorsorglicher Quarantäne-Pflicht).

Inzwischen sind fast alle Alpenländer von einer Reisewarnung betroffen. Dies gilt beispielsweise auch für das beliebte Tagesausflugsziel Kleinwalsertal, welches nur von Deutschland erreicht werden kann aber zum Staatsgebiet Oestreich gehört.