Am 29. Juli 2025 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe über das Betretungsverbot verhandelt und es, soweit es über den 15. Januar bis zum 31. Juli hinausgeht, aufgehoben.
!!! Bitte beachtet: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig !!! Bis das der Fall ist, bleibt das Betretungsverbot der Badener Wand bestehen. Zuwiderhandlungen wären nicht mit dem Urteil legitimierbar!
Weitere interessante Details zu diesem Thema können den Pressemitteilungen des DAV-Landesverbandes Baden-Württemberg und der DAV- Bundesgeschäftsstelle entnommen werden.
Weitere Informationen zum Thema sowie zum Klettern am Battert und zu Sperrungen, sind auf der Homepage des DAV Karlsruhe zu finden.


