Die Arbeitskreis Klettern und Naturschutz (AKN) Nordschwarzwald und Battert

Die Felsen, an denen wir klettern, nehmen in unserer Kulturlandschaft einen besonderen Platz ein. Sie sind Rückzugsorte für Pflanzen und Tiere, die in unserer vielfältig (wirtschaftlich) genutzten Kulturlandschaft keinen Platz zum Leben haben. Als Kletterer sind wir nur Gast an den Felsen.

Naturverträgliches Klettern heißt, dass wir unser Gastrecht nicht mißbrauchen.

Für die Felsen, die wir zum Klettern aufsuchen, gilt heute wohl ausnahmslos eine Verordnung aus dem Naturschutzgesetz. Sie sind Naturschutzgebiete (etwa der Battert), Naturdenkmäler (etwa die Obere Gruppe in Bad Herrenalb) oder besonders geschützte Biotope (wie das Gausbacher Straßenwandl). Jüngster Schutzgebietstyp sind die FFH-Gebiete. Beispielsweise gehören die Felsen am Plättig einem solchen Gebiet an. Vor allem in Naturschutzgebieten aber auch in FFH-Gebieten dienen Verordnungen und Entwicklungspläne der Gestaltung des Schutzzwecks.

Felsbetreuung „Klettern und Naturschutz“ heißt, an der Gestaltung dieser Erlasse und Pläne mitzuwirken.

Und wer setzt die Haken und richtet Standplätze ein? Wer sorgt für Schutz vor Erosion, legt Pfade an, damit wir nicht unnötig durch die Pflanzen laufen und dafür, dass brütende Vögel ihre Ruhe haben?

Auch dies gehört zur Felsbetreuung „Klettern und Naturschutz“.

Für den Battert und die Felsen bei Calw gibt es eigene Arbeitskreise. Der AK Nordschwarzwald ist als regionaler Arbeitskreis für die übrigen Felsen zuständig.

Siehe: AKN Nordschwarzwald

Felssperrungen

Bitte an allen Felsen die Kletterregelungen beachten dav-felsinfo

Felsen im nördlichen Schwarzwald

  1. Falkenfelsen
  2. Lautenfelsen (gesperrt)
  3. Grafensprung
  4. Gausbacher Straßenwandl
  5. Eulenfelsen
  6. Battert
  7. Steinbruch Wiedenfelsen (gesperrt)
  8. Plättig
  9. Graffitywall und Pumprisse

 

Impressionen: Falkenfelsen, Bad-Herrenalb